Wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird, kann es schnell kompliziert werden. Im Dschungel von Gesetzestexten, Formularen und Anbietern ist es schwierig, den Überblick zu behalten. Als ambulanter Pflegedienst beraten wir Sie eingehend und individuell, sodass Sie die nächsten Schritte kennen, dabei vertrauensvoll mit uns zusammenarbeiten und volle Kostentransparenz haben. Unsere Dienstleistungen werden von unserem empathischen und professionell ausgebildeten Fachpersonal in Absprache mit den Patienten und deren Angehörigen erbracht.
Für alle Patienten, die sich für einen ambulanten Pflegedienst entscheiden, gilt, dass sie aus dem Niedersächsischen Leistungskomplex-Katalog individuell die für sie notwendigen pflegerischen Leistungen – Leistungskomplexe genannt – wählen können. Diese Grundpflege-Leistungen (nach dem Sozialgesetzbuch XI) beinhalten beispielsweise Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität sowie das Training von Fähigkeiten und werden durch die gesetzliche Pflegeversicherung finanziert. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Pflegebedürftige in einen der fünf Pflegegrade (Grad 1-5) eingestuft ist. Übersteigt die Summe der gewählten Leistungskomplexe den Zuschussbetrag der Pflegekasse, muss der so genannte „Eigenanteil“ entweder privat oder über den Träger der Sozialsicherung (Stadt oder Region) finanziert werden.