Pflegedienste sind gemäß §§ 132 und 132a Abs. 2 SGB V verpflichtet, Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchzuführen und ihre Mitarbeitenden regelmäßig fortzubilden. Die Ergänzung zum Rahmenvertrag aus diesem Paragraphen verpflichtet Beschäftigte in der Pflege zu mindestens 16 Fortbildungsstunden innerhalb von zwei Jahren.
Für 19 € pro Teammitglied im Monat erhaltet ihr Zugang zu einem Rundum-sorglos-Paket mit über 18 Fortbildungen, die alle Anforderungen der MD-Prüfung abdecken:
- Verhalten im Notfall
- Hygiene
- Arbeitssicherheit
- Rückenschonendes Arbeiten
- Brandschutz
- Datenschutz
- Gefahrenstoffe und Biostoffe
- Alle 12 Expertenstandards
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