Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) bzw. elektronische Berufsausweis (eBA) ist eine personalisierte Chipkarte, mit der sich Angehörige von Heilberufen und Betrieben der Gesundheitshandwerke gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) ausweisen. Mit dem Ausweis werden die Datensicherheit und der Datenschutz im digitalen Gesundheitsnetz erhöht. Ärzte und Zahnärzte erhalten den eHBA über die Landesärzte- bzw. Zahnärztekammern. Psychotherapeuten erhalten die Ausweise von den Landespsychotherapeutenkammern; Apotheker von den zuständigen Landesapothekerkammern, Versandapotheker sowie Apotheker- und Pharmazieassistenten von der gematik GmbH.
Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) übernimmt als gemeinsame Stelle der Länder die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und Berufsausweisen an die nicht approbierten und nicht verkammerten Erbringer ärztlich verordneter Heil- und Hilfsmittel-LeistungenAktuell können Mitglieder der Berufsgruppen Physiotherapie, Hebammen und Geburtshelfer, Pflegefachkräfte, Notfallsanitäter, Ergotherapeuten, Podologen sowie Logopäden den Ausweis bestellen.
Herausgeber für Angehörige von Betrieben der Gesundheitshandwerke wenden sich zur Beantragung Ihrer elektronischen Berufsausweise an Ihre zuständige Handwerkskammer bzw. den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Aktuell können Mitglieder der Berufsgruppen Augenoptik, Hörgeräteakustik, Orthopädietechnik, Schuhmacher und Zahntechnik den Berufsausweis bestellen.